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Company

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Grundlage aller Verträge zwischen dem Kunden und rainer haidinger IT Solution  Landsberger Straße 410  81241 München (im Folgenden haidinger systems genannt). Sie gelten als vereinbart, wenn Ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

1. Urheberrechte und Nutzungsrechte.

1.1. Jeder an haidinger systems erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

1.2. Die Entwürfe und fertigen Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von haidinger systems weder im Original noch bei evtl. Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt haidinger systems, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gelten die den Honorarempfehlungen des BDG (Bund Deutscher Grafiker) entsprechenden Tarife.

1.3. haidinger systems überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Auftraggeber über.

1.4. haidinger systems hat das Recht, auf den fertig gestellten Werken als Urheber genannt zu werden.

1.5. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

2. Dauer des Vertragsverhältnisses

2.1. Der Vertrag endet mit der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Hosting- Wartungs- und Betreuungsverträge werden für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Es gilt das Datum des Vertragsabschlusses.

2.2. Nach Ablauf des Jahres verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um weitere 3 Monate. Wünscht der Kunde keine weitere Verlängerung, so kann das Vertragsverhältnis bis jeweils drei Kalendermonate vor Ablauf des laufenden Vertragshalbjahres schriftlich gekündigt werden. Es gilt das Datum des Poststempels.

2.3. Liegt ein wichtiger Grund vor, so kann ein bestehender Vertrag von Haidinger systems jederzeit fristlos gekündigt werden.

3. Vergütung

3.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

3.2. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Erbringung der vereinbarten Leistung. Bei monatlichen Gebühren für Hosting-, Wartungs- und Betreuungsverträge erfolgt die Bezahlung für ein Quartal im Voraus. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Bei Vertragsabschluss nach dem 15. des Monats, ist im ersten Monat des Vertragsverhältnisses lediglich die halbe Monatsgebühr zu zahlen. Fällt der Vertragsabschluss auf den 15. oder einen früheren Tag, ist die Monatsgebühr für den gesamten Monat zu entrichten.

3.3. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von haidinger systems. Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht von Ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er zu bürgen hat, so hat er dies nachzuweisen.

3.4. Die Anfertigung von Konzepten, und Entwürfen, weiterhin sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die haidinger systems für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4. Zahlungsverzug

4.1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist haidinger systems berechtigt, nach schriftlicher Verständigung bis zur vollständigen Bezahlung die Leistungen einzustellen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die geschuldeten Entgelte zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist haidinger systems außerdem berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Anwälten oder Inkassounternehmen, sowie von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8% des verrechneten Betrages zu berechnen.

4.2. Kommt der Kunde nach zweimaliger zugesendeter Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so kann haidinger systems das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Haidinger systems vorbehalten.

5. Rückvergütung

5.1. Gegen Ansprüche von haidinger systems kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

5.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die haidinger systems die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Telefongesellschaften usw., hat haidinger systems auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu verantworten. Diese berechtigen haidinger systems, die Lieferung bzw. Leistungserbringung um die Dauer der Verzögerung hinauszuschieben.

6. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

6.1. Sonderleistungen wie nachträgliche Umarbeitung und Änderung von Internetseiten, Illustrationen, Konzepten oder Designarbeiten können von haidinger systems entsprechend des zusätzlichen Zeitaufwandes gesondert berechnet werden.

6.2. haidinger systems ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, haidinger systems entsprechende Vollmacht zu erteilen.

6.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von haidinger systems abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, haidinger systems im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

6.4. Von haidinger systems kostenlos angebotene Dienste und Leistungen können jederzeit auch ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. An Entwürfen und Reinausführungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

7.2. Die Originale sind daher nach Abschluss des jeweiligen Projektes unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind.

7.3. Die Versendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.

7.4. haidinger systems ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben, falls dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder Teil eines Auftrags ist. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat haidinger systems dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von haidinger systems geändert werden.

8. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegexemplare

8.1. Die Produktionsüberwachung durch haidinger systems erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei der Übernahme der Produktionsüberwachung ist haidinger systems berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. haidinger systems haftet nur bei eigenem Verschulden, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8.2. Die Darstellung der Internet-Seiten wird nach besten Möglichkeiten für die Browser Microsoft Internet Explorer 4.x und 5.x und Netscape Navigator 4.x optimiert. haidinger systems gibt keine Gewähr für eine korrekte Darstellung der programmierten Internetseiten auf allen Systemen und Browsern.

8.3. Die Auswahl der Suchbegriffe und Stichwörter wird durch den Auftraggeber festgelegt. haidinger systems kann hierbei nur beratend zur Seite stehen, gibt aber keine Gewähr für eine gute Position in den Trefferlisten der Suchmaschinen.

8.4. Von allen vervielfältigten Arbeiten hat haidinger systems einen Anspruch auf 10 bis 20 einwandfreie, unentgeltliche Belege. haidinger systems ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden. Ebenso ist haidinger systems berechtigt, fertig gestellte Internetseiten als Referenz zu benutzen.

9. Pflichten des Auftraggebers im Bereich Internet:

Der Kunde verpflichtet sich,

9.1. die für die Erstellung oder Änderung der Internetseiten erforderlichen Unterlagen zeitgerecht entsprechend der getroffenen Vereinbarungen zur Verfügung zu stellen und haidinger systems bei Rückfragen kurzfristig Auskunft zu erteilen.

9.2. haidinger systems mitzuteilen, mit Hilfe welcher technischer Ausstattung er die Dienste von haidinger systems verwenden wird.

9.3. haidinger systems die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, soweit dies für die Nutzung der Dienste erforderlich ist.

9.4. die Zugriffsmöglichkeit auf Dienste der haidinger systems nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Dazu gehört auch die vom Kunden zu treffende Vorsorge, dass durch Nutzung der von haidinger systems bereitgestellten Dienste keine Verstösse gegen Schutzgesetze zugunsten Dritter sowie straf- und ordnungsrechtliche Bestimmungen erfolgen. Der Inhalt der Kunden-Internetseiten muss mit geltendem deutschen, amerikanischen sowie EU-Recht in Einklang stehen. Er darf keine pornographischen Darstellungen, politisch radikale oder verfassungsfeindliche Bestandteile aufweisen. Informationen, die illegale Aktivitäten unterstützen, sowie Links zu Servern mit pornographischen Inhalten sind verboten.

9.5. die "Netiquette" im Internet einzuhalten

9.6. haidinger systems erkennbare Störungen, Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen

9.7. im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.

9.8. nach Abgabe einer Störungsmeldung die haidinger systems durch die Überprüfung der Einrichtung und/ oder Behebung der festgestellten Störungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung außerhalb des Verantwortungsbereichs von haidinger systems vorlag.

9.9. Verstößt der Kunde gegen eine oder mehrere der oben genannten Pflichten, so ist haidinger systems berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

10. Haftung

10.1. haidinger systems verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. haidinger systems haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

10.2. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Internetseiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Texten und Bildern.

10.3. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte und Reinausführungen entfällt jede Haftung von haidinger systems.

10.4. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit haftet haidinger systems nicht.

10.5. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Haidinger systems geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

11.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. haidinger systems behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

11.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann haidinger systems eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann haidinger systems auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

11.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an haidinger systems übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber haidinger systems von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

12. Datenschutz

12.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die haidinger systems unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.

12.2. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, können Informationen über den Auftraggeber Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung einer Domain notwendig ist.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Verträge und deren Änderungen haben schriftlich zu erfolgen.

13.2. Erfüllungsort ist München.

13.3. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

13.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.